Lust auf Wohnen

10 Weitere Informationen im Überblick Verschiebung der Mieterhöhung Aufgrund der aktuellen Situation haben sich die Gremien der Genossenschaft dazu entschlossen, die für den 01.01.2021 anstehende Erhöhung der Dauernutzungsgebühr um durch- schnittlich 5% um ein Jahr zu verschieben. Die nächste Erhöhung wird somit zum 01.01.2022 durch- geführt, damit die Genossenschaft nicht den Anschluss ver- liert und auch weiterhin gut wirtschaften sowie erforderliche Investitionen tätigen kann. Die Fortführung des schrittweisen Angleichs der Bestandsmieten an die Preise bei Neuvermie- tung ist und bleibt unumgänglich. Aktuell werden Wohnungen zwischen 5,50 €/m² und 5,55 €/m² und Einfamilienreihen- häuser für 5,65 €/m² neu vermietet. Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten? Ob nun aufgrund der Corona-Krise, oder aus einem ganz anderen Grund, manchmal geht es schneller als man denkt und plötzlich kann man das Geld für die Miete nicht in der vollen Höhe oder pünktlich zur Fälligkeit aufbringen. Oft sind es unvorhersehbare Faktoren, die einen plötzlich in diese unangenehme Situation bringen. Aber genau dann ist es wichtig, dass Sie uns darüber informieren und mit uns sprechen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Bedenken Sie immer, dass aus einer Miete ganz schnell zwei werden und wir im schlimmsten Fall gezwungen wären, das bestehende Nutzungsverhältnis zu kündigen. Wenn jedoch umgehend ein gemeinsames Vorgehen besprochen und z. B. eine Ratenzahlung vereinbart wird, kann das Schlimmste im besten Fall abgewendet werden. Scheuen Sie sich bitte nicht, uns in einem solchen Fall anzusprechen, und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter Telefon 03621 744-770. Erhöhung der Kosten für das Treppenhauslicht Die Genossenschaft wurde von den Stadtwerken Gotha da- rüber informiert, dass für die Stromanschlüsse, die auf die Genossenschaft laufen (in aller Regel geht es hier um die Treppenhausbeleuchtung), künftig Zählergebühren anfallen. Bisher haben die Stadtwerke auf die Erhebung dieser Gebühr verzichtet. Dies ist nun aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Die Grundgebühr für einen Zähler beläuft sich auf 78,28 € netto und wird mit dem regulären Verbrauchspreis in Rechnung ge- stellt. Diese Kosten werden somit ab dem 01.01.2021 in den Mehrfamilienhäusern die Position „Allgemeinbeleuchtung“ in der Betriebskostenabrechnung entsprechend erhöhen.

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